Gericht: Cannabis nur bei schwerer Erkrankung auf Kassenrezept

Darmstadt (dpa/lhe) - Gesetzlich Krankenversicherte können Cannabis
auf Rezept nur dann bekommen, wenn eine schwere Krankheit
nachgewiesen werden kann und Aussicht auf Besserung besteht. Das
teilte das Landessozialgericht am Donnerstag in Darmstadt mit. Die
Anträge von zwei Männern aus Wiesbaden, die über Schmerzen klagten,
seien deshalb abgelehnt worden. In einem dritten Fall hatte ein Mann
aus dem Schwalm-Eder-Kreis mit starken Bauchschmerzen allerdings
Erfolg. Die Krankenkasse muss die Versorgung mit einem
Cannabis-Mundspray tragen.

Die Erkrankung sei schwer, unter anderem hätten auch jahrelange
Morphium-Gaben diese nur leicht lindern können, hieß es. Zudem gebe
es Aussicht auf eine spürbare Besserung. Die Beschlüsse des
Landessozialgericht sind unanfechtbar. (Aktenzeichen L 8 KR 366/17 B
ER Fibromyalgie/Muskelschmerzen, L 8 KR 255/17 B ER Schmerzsyndrom
und L 8 KR 288/17 B ER Bauchschmerzen).