Pflegevermittler zu Haftstrafe verurteilt - Millionenschaden

Augsburg (dpa) - Das Augsburger Landgericht hat am Donnerstag einen
Vermittler von osteuropäischen Pflegekräften zu drei Jahren Gefängnis

verurteilt. Der 70-Jährige verursachte nach Überzeugung der
Strafkammer einen Sozialversicherungsschaden von mehr als 2,7
Millionen Euro, weil er nicht für die ordnungsgemäße Anmeldung der
Pflegerinnen sorgte.

Der Mann aus dem Kreis Günzburg (Bayern) hatte jahrelang Hilfskräfte
aus Rumänien und Polen an Familien in mehreren Bundesländern
vermittelt, die einen pflegebedürftigen Angehörigen zuhause versorgen
lassen mussten und schnell Hilfe brauchten. Die Familien zahlten pro
Monat für die 24-Stunden-Pflege durchschnittlich etwa 1000 Euro in
bar direkt an die Frauen, der 70-Jährige bekam zudem eine monatliche
Provision von 88 Euro.

Die Verteidiger des Vermittlers kündigten Revision beim
Bundesgerichtshof an. Sie empfinden das Urteil als zu hart, weil die
Haftstrafe wegen der Höhe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Die betroffenen Familien müssen nun bis zu 55 000 Euro an die
Sozialkassen nachzahlen. Rechtlich waren sie Arbeitgeber und somit
auch Haupttäter. Die Vorsitzende Richterin machte klar, dass sich in
fast allen Fällen beide Seiten darüber klar waren, dass es sich um
Schwarzarbeit handelte.