Linke legt neues Gesetz zur Psychischkranken-Versorgung vor

Nach gut einem Jahr Gültigkeit hat das Psychischkranken-Gesetz in
Mecklenburg-Vorpommern nach Meinung der Linken den Praxistest nicht
bestanden. Die Oppositionsfraktion im Landtag handelt.

Schwerin (dpa/mv) - Die Linke sieht akuten Reformbedarf für das
Psychischkranken-Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern und legt deshalb
nun im Landtag einen eigenen Entwurf vor. Das aktuelle, seit gut
einem Jahr gültige Gesetz sei schon vor der Verabschiedung von
Fachleuten und Praktikern kritisiert worden. «Ungeachtet aller
Warnungen wurde es aber mit der Koalitionsmehrheit aus SPD und CDU
durchgedrückt», sagte der gesundheitspolitische Sprecher der
Linksfraktion, Torsten Koplin. Die Folgen bekämen Betroffene und
Behörden zu spüren.

Immer deutlicher zeige sich, dass zwischen Justiz, öffentlichem
Gesundheitsdienst und Nothelfern erhebliche Meinungsverschiedenheiten
über die Auslegung der rechtlichen Vorgaben bestehen. «So geraten
Richter und diensthabende Mitarbeiter aus Kreisverwaltungen
regelmäßig in Streit darüber, ob psychisch kranke Personen in
sofortige Unterbringung genommen werden oder nicht», berichtete der
Oppositionspolitiker. Probleme gebe es auch mit der vorgeschriebenen
Inaugenscheinnahme der Betroffenen, die wegen psychischer Störungen
eine Gefahr für sich oder ihre Umgebung darstellten.

Die gegenwärtige Rechtslage erfordere, dass formell jener Landrat die
Unterbringung eines psychisch Kranken vollziehen muss, in dessen
Gebiet die betreffende Person wohnt. Häufig jedoch sei das Ereignis,
das eine Unterbringung notwendig mache, weit vom Wohnort entfernt.
Das ziehe oft lange Fahrwege für die beauftragten Mitarbeiter des
Sozialpsychiatrischen Dienstes der Landkreise nach sich.

«Unser Gesetzentwurf räumt mit dem Zuständigkeitsgerangel und den
Auslegungsdifferenzen bei der Umsetzung des Psychischkranken-Gesetzes
auf», versicherte Koplin. Mit der Novelle solle die Hilfe für
Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert werden. Darüber
hinaus werde sichergestellt, dass es in allen Regionen vergleichbare
Bettenkapazitäten gibt und damit eine wohnortnahe Behandlung möglich
wird. Zudem sollen die Sozialpsychiatrischen Dienste personell so
ausgestattet werden, dass ein Krisendienst rund um die Uhr
gewährleistet werden kann, sagte Koplin.