Gutachten in Freiburger Mordprozess: Hussein K. ist älter als 21

Im Freiburger Mordprozess um den Flüchtling Hussein K. spielt das
Alter eine zentrale Rolle. Ist der Angeklagte älter als 21, könnte er
lebenslang ins Gefängnis kommen.

Freiburg (dpa) - Der wegen Mordes an einer Studentin in Freiburg
angeklagte Flüchtling Hussein K. ist nach wissenschaftlichen
Untersuchungen älter als 21 Jahre. Die Analyse eines Eckzahnes des
Angeklagten habe ergeben, dass Hussein K. 25 Jahre alt sei, sagte die
Wissenschaftlerin Ursula Wittwer-Backofen am Dienstag vor dem
Landgericht Freiburg.

Folgt das Gericht der Einschätzung, würde für den vor der
Jugendkammer Angeklagten Erwachsenenstrafrecht gelten. Ihm droht dann
lebenslange Haft. Ein Urteil soll nächstes Jahr gesprochen werden.

Ein zweites, ebenfalls am Dienstag vorgestelltes Gutachten des
Rechtsmediziners Andreas Schmeling besagt, das wahrscheinliche Alter
von Hussein K. betrage 22 oder 23 Jahre. Dies zeigten
Röntgenaufnahmen von Knochen und Gebiss sowie medizinische
Untersuchungen, sagte Schmeling.

K. kam im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland und galt als
unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Ihm werden Mord und
besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im
Oktober vergangenen Jahres in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin
vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau
ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Der Fall löste - noch vor dem
Anschlag des Tunesiers Anis Amri auf den Berliner Weihnachtsmarkt -
Debatten über die deutsche Flüchtlingspolitik aus.

Hussein K. hatte behauptet, zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein.
Zum Prozessauftakt Anfang September gab er jedoch zu, gelogen zu
haben und älter zu sein. Ein konkretes Alter nannte er nicht. Die
Staatsanwaltschaft hält K. angesichts der zwei Altersgutachten für
mindestens 22 Jahre alt.

Wittwer-Backofen und eine weitere Wissenschaftlerin hatten einen Zahn
des Angeklagten untersucht, der von einem Zahnarzt bei einem
Routineeingriff gezogen und nach der Festnahme des Flüchtlings in
dessen Wohnung von der Polizei gefunden worden war. Aufgrund von
Jahresringen in der Zahnwurzel lasse sich das Alter errechnen, sagte
die Gutachterin. Es betrage bei Hussein K. 25,8 Jahre.

Rechne man alle Fehlerquellen und wissenschaftliche Unsicherheiten
mit ein, ergebe sich eine Altersspanne von 22,5 bis 29,5 Jahre. Die
angewandte Methode, den Zahn zu untersuchen, gelte als sicher und
bringe klare Ergebnisse.