Ministerium: Ladenöffnung am 24. Dezember nur in Ausnahmefällen

Erfurt (dpa/th) - Weihnachtseinkäufe auf den letzten Drücker am
Heiligabend - in Thüringen ist das in diesem Jahr kaum möglich. Weil
der 24. Dezember in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, blieben die
meisten Geschäfte an diesem Tag geschlossen, teilte das
Sozialministerium am Dienstag mit. Dies sehe das Thüringer
Ladenöffnungsgesetz so vor. Ausnahmen gelten nur für Apotheken und
Tankstellen, die ganztägig öffnen dürfen. Einige Stunden können
Geschäfte auf Bahnhöfen, bestimmte Verkaufsstellen in Kur-, Ausflugs-
und Erholungsorten, Bäckereien und Blumenläden Kunden bedienen.

Nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz können die Einzelhändler im

Freistaat an vier Sonn- und Feiertagen im Jahr ihre Geschäfte offen
halten. Ausgeschlossen sind der Karfreitag sowie der dritte und
vierte Advent. Der 24. Dezember ist in diesem Jahr zugleich vierter
Adventssonntag. In den vergangenen Jahren war Heiligabend meist auf
einen Werktag gefallen, an denen der Einkauf zumindest stundenweise
möglich war.