Gericht: Türkei-Urlauber haben keinen Anspruch auf Privatklinik

Darmstadt (dpa/lhe) - Gesetzlich Krankenversicherte haben im Urlaub
in der Türkei auch mit einem gültigen Auslandskrankenschein keinen
Anspruch auf eine Behandlung in einer Privatklinik. Das entschied das
Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Montag veröffentlichten
Urteil (AZ: L 8 KR 395/16). Danach können Urlauber lediglich die
Kosten geltend machen, die ihnen auch in einem staatlichen
Krankenhaus entstanden wären. Geklagt hatte die Mutter eines zwölf
Jahre alten Mädchens aus Kassel.

Ihr Kind war während einer Türkei-Reise zwei Tage wegen einer
Magen-Darm-Entzündung in einer Privatklinik behandelt worden. Dafür
berechnete das Krankenhaus umgerechnet knapp 2300 Euro - eine
stationäre Behandlung in einer staatlichen Klinik hätte nur 370 Euro
gekostet. Da mit der Türkei ein entsprechendes
Sozialversicherungsabkommen bestehe, müsse die Krankenkasse nur den
niedrigeren Satz erstatten, befand das Gericht. Eine Revision ließen
die Richter nicht zu.