Vergewaltigungsvorwurf - Bamberger Chefarzt steht vor Gericht

«Nein heißt Nein» - Ein früherer Chefarzt muss sich vor dem
Landgericht Bamberg verantworten, weil er eine Frau gegen ihren
Willen zu einer sexuellen Handlung gezwungen haben soll. Seit der
Reform des Sexualstrafrechts gilt das als Vergewaltigung.

Bamberg (dpa) - Ein früherer Chefarzt muss sich in Bamberg vor
Gericht verantworten, weil ihm Vergewaltigung vorgeworfen wird. Der
Prozess vor dem Landgericht beginnt an diesem Mittwoch (8. November).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, im Dezember 2016 eine
Frau dazu gedrängt zu haben, gegen ihren ausdrücklichen Willen
sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Das kann juristisch als
Vergewaltigung bewertet werden. In welchem Verhältnis die Frau zu dem
Arzt stand, war zunächst unklar.

Der Anwalt des Arztes, Dieter Widmann, sieht den Fall deshalb im
Zusammenhang mit der Reform des Sexualstrafrechts 2016. Ohne diese
Verschärfung läge kein strafbares Handeln vor. Es gebe allerdings
noch kaum Kommentare oder Urteile, betonte er. Das Gericht sei
deshalb aufgerufen, besonders sensibel vorzugehen.

Im Sexualstrafrecht war das Prinzip «Nein heißt Nein» festgeschrieben

worden. Demnach macht sich nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt
oder Gewaltandrohung erzwingt. Es reicht vielmehr aus, wenn sich der
Täter über den «erkennbaren Willen» des Opfers hinwegsetzt.

Der 46 Jahre alte Mediziner war zunächst in Untersuchungshaft
gekommen, ist seit Februar aber wieder frei. Die Sozialstiftung
Bamberg, Träger der Klinik, hatte am 10. Januar bekanntgegeben, den
leitenden Mediziner freigestellt und ihm ein Hausverbot erteilt zu
haben. Grund für diese Entscheidung sei arbeitsrechtliches
Fehlverhalten, das nichts mit Patienten zu tun habe.

In Bamberg hatte es bereits einen Skandal um einen weiteren
ehemaligen Chefarzt gegeben. Vor rund einem Jahr war dieser wegen
schwerer Vergewaltigung und weiterer Vergehen zu sieben Jahren und
neun Monaten Haft verurteilt worden. Über eine beantragte Revision
ist noch nicht entschieden worden.