Sterbehilfe-Prozess: Sieben Jahre Haft wegen Totschlags gefordert

Hamburg (dpa/lno) - Im Hamburger Prozess um die Sterbehilfe für zwei
Seniorinnen hat die Staatsanwaltschaft am Freitag sieben Jahre Haft
für den angeklagten 75 Jahre alten Arzt gefordert. «Es liegt kein
Fall der Sterbehilfe vor, sondern des Totschlags», sagte die
Staatsanwältin. Von einer frei verantwortlichen Entscheidung der
beiden Frauen im Alter von 81 und 85 Jahren könne nicht gesprochen
werden. Der Verteidiger forderte Freispruch. Ein Tötungsdelikt liege
nicht vor, die Betroffenen hätten den wohl erwogenen Entschluss
gefasst zu sterben. «Die Damen haben sehr planmäßig gehandelt»,
betonte der Verteidiger.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die beiden Seniorinnen
nicht ganz sicher gewesen sein, dass sie sterben wollten, als ihnen
der Arzt die Medikamente brachte. Sie hätten mit ihrer Entscheidung
gehadert, dann aber doch die todbringenden Mittel eingenommen. Die
beiden Frauen waren im November 2012 gestorben. Nach ihrem Tod gab es
ein langes juristisches Tauziehen um die Anklage zwischen der
Staatsanwaltschaft und Gerichten. Das Urteil soll am nächsten
Mittwoch (8. November) verkündet werden.