Rentner in Wanne tödlich verbrüht - Anklage gegen Pflegerin erhoben

Er kann nicht einmal vor Schmerzen schreien: Ein gelähmter
79-Jähriger liegt hilflos in einer Wanne mit kochend heißem Wasser
und stirbt später an schweren Verbrühungen. Jetzt ist in dem Fall
Anklage erhoben worden. Patientenschützern geht das nicht weit genug.

Halle/Dortmund (dpa) - Rund acht Monate nach dem Tod eines hilflosen
Rentners durch Verbrühungen in einer Wanne hat die Staatsanwaltschaft
Halle Anklage erhoben. Einer damaligen Pflegerin des 79-Jährigen, der
in einem Heim lebte, wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen
vorgeworfen, wie Staatsanwalt Klaus Wiechmann am Donnerstag sagte.
Zuvor hatte die «Mitteldeutsche Zeitung» berichtet.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte es die Frau versäumt, beim Baden
des Mannes in einer Wanne die Wassertemperatur mit einem Thermometer
und mit der Hand zu prüfen. Beides sei vorgeschrieben. «Die Frau hat
ihre Pflicht verletzt», sagte Wiechmann.

Patientenschützer begrüßten, dass der Fall überhaupt zur Anklage
gebracht wurde. Zugleich wurden weitgehendere Konsequenzen in
Deutschland gefordert. «Auf die Anklagebank gehört auch der Träger
selbst», sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung
Patientenschutz in Dortmund der Deutschen Presse-Agentur. Es könne
nicht sein, dass allein den Pflegekräften die Verantwortung für die
Fürsorge- und Aufsichtspflicht auferlegt werde.

Der 79-Jährige war laut Staatsanwaltschaft nach einem Schlaganfall
halbseitig gelähmt. Er habe auch nicht sprechen und somit um Hilfe
rufen können. Der 79-Jährige erlitt Verbrühungen und wurde von dem
Heim im Landkreis Mansfeld-Südharz in eine Spezialklinik nach Halle
gebracht. Dort starb er Tage später an seinen schweren Verletzungen.

Dem Staatsanwalt zufolge hat sich die damalige Pflegerin bisher nicht
gegenüber den Ermittlern geäußert. Sie habe den Vorfall in der Wanne

«unmittelbar selbst» der Pflegeleitung gemeldet. Die 50 Jahre alte
Frau sei von Beruf Krankenschwester und habe viele Jahre als
ausgebildete Pflegekraft gearbeitet.

Indes ist unklar, wann ein möglicher Prozess am Amtsgericht
Sangerhausen in Sachsen-Anhalt beginnt. Laut Paragraf 222
Strafgesetzbuch drohen der Pflegerin bei einer Verurteilung bis zu
fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.