Wieviel verdient ein Bundestagsabgeordneter?

Berlin (dpa) - Mehr als Diäten - was die Parlamentarier finanziell
für ihre Zeit im Bundestag erwartet:

ABGEORDNETENENTSCHÄDIGUNG: Parlamentarier haben für ihre Arbeit im
Bundestag nach dem Grundgesetz Anspruch auf eine Entschädigung - die
sogenannte Diät. Seit dem 1. Juli 2017 beträgt sie monatlich 9541,74
Euro und wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Diese
Zahlung ist einkommenssteuerpflichtig, es gibt kein gesondertes
Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Der Bund zahlt als Arbeitgeber
Zuschüsse oder Beihilfen zu Kranken- und Pflegeversicherung.

AUFWANDSPAUSCHALE: Mit derzeit monatlich 4318,38 Euro bestreiten die
Parlamentarier alle Ausgaben, die bei der Ausübung des Mandats
anfallen: wie Kosten für Mitarbeiter in den Wahlkreisbüros oder für

den Zweitwohnsitz in Berlin. Die steuerfreie Pauschale wird jährlich
an die Lebenshaltungskosten angepasst. Sie kann gekürzt werden, wenn
ein Abgeordneter nachweislich nicht an Sitzungen teilnimmt. Der Bund
der Steuerzahler kritisiert: Wer nicht die gesamte Pauschale ausgebe,
erhalte die Differenz als steuerfreies Zusatzeinkommen.

MITARBEITERKOSTEN: Bis zu 20 870 Euro können Abgeordnete derzeit
monatlich für ihre Büroleiter, Referenten, Wissenschaftler,
Sekretäre, Sachbearbeiter oder Hilfskräfte ausgeben. Das Geld geht
direkt von der Bundestagsverwaltung an die Mitarbeiter.

WEITERE KOSTEN: Abgeordnete haben einen Anspruch auf ein komplett
eingerichtetes Büro im Bundestag - für Material, Telefone, Laptops
und andere Geräte gibt es jährlich noch einmal bis zu 12 000 Euro
extra, Neu-Parlamentarier erhalten im ersten Jahr zusätzlich 255,65
Euro. Zudem können die Volksvertreter Dienstfahrzeuge nutzen, haben
freie Fahrt bei der Deutschen Bahn und bekommen Inlandsflüge zur
Ausübung ihres Mandats bezahlt.

AMTSZULAGEN: Der Bundestagspräsident erhält über seine Bezüge als
Parlamentarier hinaus pro Monat eine Zulage in Höhe der
Abgeordnetenentschädigung, bei seinen Vertretern ist die Zulage halb
so hoch. Ausschussvorsitzende erhalten 15 Prozent der Diätenhöhe
obendrauf.

ÜBERGANGSGELD: Wenn Abgeordnete den Bundestag verlassen, wird ihnen
dies finanziell erleichtert. Für jedes Jahr im Parlament erhalten sie
einen Monat lang ein steuerpflichtiges Übergangsgeld in Höhe der
Aufwandsentschädigung - höchstens jedoch für 18 Monate. Wer also nach

nur einer Wahlperiode von vier Jahren abgewählt wird, kann nach
derzeitigem Stand mehr als 38 000 Euro erhalten. Allerdings werden ab
dem zweiten Monat nach dem Ausstieg aus dem Bundestag mögliche andere
Einkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.

ALTERSENTSCHÄDIGUNG: Da Parlamentarier nicht in die Beamtenversorgung
oder gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erhalten sie nach
ihrem Renteneintritt neben der herkömmlichen Rente Geld für die Zeit
im Bundestag - pro Parlamentsjahr 2,5 Prozent der Diät, maximal 67,5
Prozent (derzeit rund 6440 Euro). Darauf wird Einkommenssteuer
gezahlt.

NEBENTÄTIGKEITEN: Parlamentarier dürfen neben ihrem Mandat auch
anderweitig Geld verdienen. Einkünfte von mehr als 1000 Euro
monatlich (oder 10 000 Euro pro Jahr) werden unter anderem in den
einzelnen Biografien auf der Bundestags-Homepage veröffentlicht.