Landtag macht Weg zur Einrichtung eines Krebsregisters frei

Hannover (dpa/lni) - Niedersachsen richtet noch in diesem Jahr ein
klinisches Krebsregister ein. Ein entsprechendes Gesetz hat der
Landtag am Mittwoch einstimmig verabschiedet. Die Anstalt des
öffentlichen Rechts wird zum 1. Dezember gegründet. Das Gesetz
regelt, welcher Arzt die Daten melden muss. Da es sich um
Gesundheitsdaten von Krebspatienten handelt, muss aus Gründen des
Daten- und Patientenschutzes genau festgelegt werden, wer Einblick in
die Auswertung der Daten erhalten darf. Das klinische Krebsregister
soll alle Angaben zur Diagnose und Art der Therapie festhalten, um
Aussagen zur Qualität der Behandlung und zum Behandlungserfolg
treffen zu können. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung
krebskranker Menschen zu verbessern.

Der Landtag verabschiedete das Gesetz in seiner letzten Sitzung vor
der Neuwahl, da Eile geboten ist. Die gesetzlichen Krankenkassen
zahlen eine Fallpauschale für jede Neuregistrierung einer
Krebserkrankung. Diese Fallpauschale wird etwa 90 Prozent der
Betriebskosten für das Krebsregister abdecken. Den Rest trägt das
Land. Für die Zahlung der Fallpauschale aber muss das Register
spätestens 2018 seinen Routinebetrieb aufgenommen haben.