Sterbehilfe-Prozess: Frauen waren laut Gutachter nicht tödlich krank

Hamburg (dpa/lno) - Zwei ältere Frauen, die sich 2012 mit Hilfe des
Vereins Sterbehilfe Deutschland in Hamburg das Leben nahmen, sind
nicht tödlich krank gewesen. «Sie hätten auch noch ein Jahr zum
Beispiel leben können», sagte der Rechtsmediziner Klaus Püschel am
Dienstag vor einer Strafkammer des Landgerichts.

In dem Prozess ist ein 75 Jahre alter Arzt der versuchten Tötung auf
Verlangen durch Unterlassen angeklagt. Nach Angaben der
Staatsanwaltschaft waren die beiden Seniorinnen nicht ganz sicher
gewesen, dass sie sterben wollten, als ihnen der Arzt die Medikamente
brachte. Sie hätten mit ihrer Entscheidung gehadert, dann aber doch
die tödlichen Mittel eingenommen. Darum beharrt die
Staatsanwaltschaft auch auf dem Vorwurf des Totschlags.

Während die Sterbehilfe nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht
strafbar ist, hätte der Arzt jedoch Rettungsmaßnahmen einleiten
müssen, sobald die Frauen bewusstlos waren. Ob dann noch
Rettungschancen bestanden hätten, konnte auch Püschel nicht genau
sagen. Die Überlebenschance hätte auf jeden Fall weit unter 50
Prozent gelegen, sagte er. Die beiden 81 und 85 Jahre alten Frauen
hätten Vorerkrankungen gehabt, sowohl am Herzen als auch an der
Lunge. Ihr Herz-Kreislauf-System sei aber intakt gewesen, was die
schnelle Aufnahme und Verteilung des Gifts im Körper gezeigt habe.