Gericht: Menschen-Museum muss Einwilligung von Körperspendern haben

Berlin (dpa) - Das Museum von Leichenplastinator Gunther von Hagens
(72) in Berlin darf einem Gerichtsurteil zufolge unter bestimmten
Voraussetzungen plastinierte Leichen zeigen. Der Betreiber des
Menschen-Museums müsse für jedes Exponat eine «ausreichende
Einwilligungserklärung» des Körperspenders vorlegen, befand das
Berliner Verwaltungsgerichts am Mittwoch laut einer Mitteilung. Das
Gericht gab demnach einer Klage des Museumsbetreibers teilweise
statt, die sich gegen eine amtlich angeordnete Schließung richtete.
(Az. VG 21 K 608.17)

Seit der Museumseröffnung 2015 gab es Debatten und Gerichtsprozesse
zu der Frage, ob es sich bei den Exponaten um Leichen handelt - diese
müssten nach dem Gesetz bestattet werden. Ein Bezirksamt hatte die
Schließung Ende 2016 angeordnet. Daraufhin wurde die Schau angepasst
und ein Institut wurde zum Betreiber. Von Hagens hatte bereits in
früheren Jahren mit Ausstellungen für Aufsehen gesorgt.

Aus dem Urteil ergibt sich auch, dass das Bezirksamt die Ausstellung
mehrerer Ganzkörperplastinate zurecht verboten hat. Diese seien vor
längerer Zeit hergestellt und anonymisiert worden. Ob das
tatsächlich bei allen Exponaten der Fall war - darunter auch 120
Körperteile - habe der Bezirk aber nicht ausreichend geprüft, hieß es

weiter. Das Kennzeichnungsverfahren des Betreibers hielt das Gericht
laut Mitteilung grundsätzlich für geeignet.

Was die Entscheidung für die aktuelle Ausstellung bedeutet, war
zunächst unklar. Gegen das Urteil kann Berufung beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.