Was tun gegen Fluglärm? Umweltbundesamt sieht Handlungsbedarf

Dessau/Frankfurt (dpa/lhe) - Trotz bestehender Gesetze und Regelungen
sieht das Umweltbundesamt (UBA) weiteren Handlungsbedarf, um die
Auswirkungen von Fluglärm zu vermindern. Das geht aus einem vor
wenigen Tagen veröffentlichten Bericht der Behörde hervor. In der
knapp 100 Seiten umfassenden Studie werden dem Fluglärmgesetz von
2007 zwar erhebliche Fortschritte im Vergleich zum Gesetz von 1971
bescheinigt. Aus UBA-Sicht sei allerdings ein übergeordnetes Konzept
notwendig, das auch beispielsweise das Luftverkehrsgesetz in einen
umfassenden Schutz vor Fluglärm mit einbeziehe, heißt es in den
Empfehlungen.

Weiter wird empfohlen, eine Lärmkontingentierung in der Zeit von 6.00
Uhr bis 22.00 Uhr einzuführen. An stadtnahen Flughäfen solle aus
Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes zwischen 22.00 Uhr und
06.00 Uhr kein regulärer Flugbetrieb stattfinden. Potenzial sieht die
Behörde in lärmmindernden Flugverfahren und der Umrüstung der
bestehenden Airline-Flotten auf leisere Flugzeuge. Dies sei
allerdings ein langwieriger Prozess.

Fluglärmgegner begrüßten den Bericht. «Das Umweltbundesamt hat
beschrieben, worum wir seit Jahren kämpfen», sagte Thomas Scheffler,
Sprecher des Bündnis der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm.