Neue EU-Regeln gegen krebserzeugendes Acrylamid im Essen ab 2019

Ob Pommes, Chips oder Knäckebrot: Acrylamid entsteht beim Backen,
Braten und Frittieren von Kartoffeln und Getreide - aus ganz
natürlichen Inhaltsstoffen. Aber es ist keineswegs harmlos. Jetzt
schreitet die EU ein.

Brüssel (dpa) - Krebserzeugendes Acrylamid in Lebensmitteln wie
Pommes, Chips oder Knäckebrot soll mit neuen EU-Regeln von 2019 an so
weit wie möglich reduziert werden. Experten der EU-Länder billigten
am Mittwoch einen Entwurf der EU-Kommission mit Vorgaben für
Lebensmittelhersteller, Restaurants und Backstuben.
Verbrauchergruppen sehen dies als wichtigen Schritt zum
Gesundheitsschutz. Die Gastronomie warnt indes vor «EU-Regelungswut».

Acrylamid entsteht beim Rösten, Backen, Braten oder Frittieren vor
allem bei besonders stärkehaltigen Lebensmitteln wie Kartoffeln und
Mehl sowie Kaffee. In Tierversuchen wurde ein erhöhtes Krebsrisiko
durch den Stoff nachgewiesen. Ziel der neuen EU-Regeln ist es, beim
Garen möglichst wenig Acrylamid entstehen zu lassen.

«Heute haben wir einen wichtigen Schritt zum Schutz von Gesundheit
und Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger getan», sagte
EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis. Die neue Verordnung
werde dazu beitragen, den Acrylamid-Gehalt zu senken. Gleichzeitig
werde sie Verbraucher darauf aufmerksam machen, auch beim Kochen zu
Hause die Entstehung des Stoffs zu vermeiden.

Die neuen Regeln richten sich in erster Linie an professionelle
Lebensmittelhersteller und -verarbeiter. So wird zum Beispiel
vorgegeben, Kartoffelsorten mit wenig Stärke zu verwenden und Pommes
vor dem Frittieren einzuweichen oder zu blanchieren, um die Stärke
auszuwaschen. Zudem sollen die Hitze beim Garen auf das Nötigste
begrenzt und die Waren so wenig wie möglich gebräunt werden.
Bräunungstabellen sollen einen Anhaltspunkt geben.

Doch werden die Hersteller vorgefertigter Waren auch zur Information
des Endverbrauchers verpflichtet. Bei Ofen-Fritten soll zum Beispiel
genau angegeben werden, bei welcher Temperatur sie fertig gebacken
werden sollen und dass sie nur bis zu einer «goldgelben Farbe» gegart
und alle zehn Minuten gewendet werden sollen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband nannte die Verordnung
unverhältnismäßig, überflüssig und bürokratisch. Statt Betriebe
mit
Auflagen zu überziehen, sollte die Öffentlichkeit aufgeklärt werden,

forderte der Verband. «Die irrwitzige Forderung nach einer
«Pommes-Ampel» ist sicher nicht geeignet, der um sich greifenden
EU-Skepsis entgegenzuwirken.»

Der europäische Verbraucherverband BEUC wertete die EU-Maßnahmen als
wichtigen ersten Schritt. Doch dringt er auf verbindliche Grenzwerte
für Acrylamid in bestimmten Lebensmitteln. EU-Kommissar Andriukaitis
sagte zu, diesen Vorschlag zu verfolgen.

Nach der Entscheidung vom Mittwoch folgt nun eine dreimonatige
Einspruchsfrist, bevor die EU-Kommission die Vorlage endgültig
annimmt. Das Inkrafttreten ist für Frühjahr 2019 geplant.