Oberverwaltungsgericht erkennt Zeckenbiss nicht als Dienstunfall an

Ja, kann sein, dass eine Zecke den Beamten im Einsatz bei einem
Unfall gebissen hat. Es könnte aber auch in der Freizeit passiert
sein. Die Richter am Oberverwaltungsgericht haben Zweifel.

Münster (dpa) - In seinem Kampf um die Anerkennung eines Zeckenbisses
als Dienstunfall hat ein nordrhein-westfälischer Polizist keinen
Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies am Mittwoch
die Berufung des Mannes ab und bestätigte damit die ablehnende
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz.
Revision ließ das OVG nicht zu. Ob der Polizist dagegen mit einer
Nichtzulassungsbeschwerte vorgeht, ließ er nach dem Urteil im
Gerichtssaal noch offen.

Die Richter des OVG konnten sich zwar vorstellen, dass sich der
Beamte mit Wohnsitz in der Eifel den Biss bei einem Einsatz im
September 2013 zugezogen hat. «Aber wir können auch nicht
ausschließen, dass es in der Freizeit passiert ist», sagte der
Vorsitzende Richter in der Begründung (Az.: 3 A 2748/15).

Der Beamte hatte angegeben, bei der Rettung eines Unfallopfers in
einer Böschung der Autobahn A3 von der Zecke gebissen worden zu sein.
Allerdings hatte er dies erst Tage später entdeckt und gemeldet. Sein
Dienstherr verweigerte deshalb die Anerkennung als Dienstunfall. Eine
Folgeerkrankung wie eine Borreliose hat der inzwischen 34-Jährige
nicht.

2010 hatte das Bundesverwaltungsgericht einer Lehrerin einen
Zeckenbiss als Dienstunfall anerkannt. Sie konnte den Vorfall
allerdings lückenlos dokumentieren.