Zeckenbiss: Oberverwaltungsgericht erkennt Dienstunfall nicht an

Münster (dpa) - In seinem Kampf um die Anerkennung eines Zeckenbisses
als Dienstunfall hat ein nordrhein-westfälischer Polizist eine
weitere Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in
Münster wies am Mittwoch die Berufung des Mannes gegen eine
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz ab.

Die Richter des OVG konnten sich zwar vorstellen, dass sich der
Beamte mit Wohnsitz in der Eifel den Biss bei einem Einsatz im
September 2013 zugezogen hat. «Aber wir können auch nicht
ausschließen, dass es in der Freizeit passiert ist», sagte der
Vorsitzende Richter in der Begründung (Az.: 3 A 2748/15).