Zeckenbiss kein Dienstunfall: Auch OVG entscheidet gegen Polizisten

Münster (dpa/lnw) - In seinem Kampf um die Anerkennung eines
Zeckenbisses als Dienstunfall hat ein nordrhein-westfälischer
Polizist eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht
(OVG) in Münster wies am Mittwoch seine Berufung gegen eine
ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten
Instanz ab.

Die Richter des OVG konnten sich zwar vorstellen, dass sich der
Beamte mit Wohnsitz in der Eifel und Einsatzort im Kölner
Polizeipräsidium den Biss bei einem Einsatz im September 2013
zugezogen hat. «Aber wir können auch nicht ausschließen, dass es in
der Freizeit passiert ist», sagte der Vorsitzende Richter in der
Begründung (Az.: 3 A 2748/15).

Der Beamte hatte angegeben, sich den Biss bei der Rettung eines
Unfallopfers in einer Böschung der Autobahn A3 zugezogen zu haben.
Allerdings hatte er den Biss erst Tage später entdeckt und gemeldet.
Sein Dienstherr verweigerte deshalb die Anerkennung als Dienstunfall.
Eine Folgeerkrankung wie eine Borreliose hatte der heute 34-Jährige
bislang nicht.