Zeckenbiss: Polizist klagt auf Anerkennung als Dienstunfall

Der Beamte wurde von einer Zecke gebissen. Wann genau, das ist die
Frage. Der Polizei aus dem Rheinland jedenfalls sagt, es sei im
Dienst passiert. Ob es ein Dienstunfall war, muss jetzt das
Oberverwaltungsgericht entscheiden.

Münster (dpa) - Vier Jahre nach einem Zeckenbiss kämpft ein Polizist
des Polizeipräsidiums Köln um die Anerkennung als Dienstunfall. Am
Mittwoch (10.30 Uhr) beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht
(OVG) in Münster mit dem Fall. Der Beamte mit Wohnsitz im Kreis
Euskirchen hatte bei seinem Dienstherrn und in der ersten Instanz vor
dem Verwaltungsgericht in Köln vergeblich um die Anerkennung
gekämpft.

Nach seiner Schilderung wurde er im September 2013 während einer
Nachtschicht nach einem Verkehrsunfall in einem Waldgebiet gebissen.
Erst fünf Tage später aber meldete er den Vorfall. Die Richter in
Köln bemängelten deshalb, dass nicht mit Sicherheit zu klären sei, ob

der Biss in der Dienstzeit geschah.

Der Anwalt des Beamten erklärte vor der Verhandlung am OVG, dass sein
Mandant auf eine ausführliche Schilderung des Vorfalls setze. Das sei
ihm in Köln in der ersten Instanz nicht möglich gewesen. Als
Grundsatzurteil gilt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
aus dem Jahr 2010. Damals war ein Zeckenbiss bei einer Lehrerin aus
Niedersachsen als Dienstunfall anerkannt worden. Die Beamtin hatte
den Vorfall allerdings auch sehr genau dokumentiert.