2016 weniger Verstöße bei Lockerungen im Maßregelvollzug

Dresden (dpa/sn) - Straftäter im sogenannten Maßregelvollzug haben
2016 in Sachsen 14 Mal Lockerungen wie Freigänge oder Urlaub
missbraucht. Nach Angaben des zuständigen Sozialministeriums in
Dresden auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur kehrten elf
Patienten zeitweise von unbegleiteten Ausgängen nicht zurück, drei
verschwanden trotz Begleitung kurzzeitig. 2015 hatten sich 19
Straftäter aus dem Staub gemacht. Elf wurden von der Polizei gefasst,
die anderen kehrten von allein zurück. Knapp 60 Prozent der insgesamt
187 psychisch Kranken oder Süchtigen, die Ausgang bekamen, konnten
Ausflüge und Urlaub allein machen. Angaben dazu für 2016 lagen noch
nicht vor.

Ende 2016 waren 387 Menschen in psychiatrischen Krankenhäusern oder
Entziehungsanstalten. Sie haben Straftaten begangen, wurden vom
Gericht aber für nicht voll schuldfähig erklärt und werden in den
Einrichtungen behandelt. Lockerungen gibt es in sechs Kategorien:
begleitete oder unbegleitete Ausgänge außerhalb des gesicherten
Bereichs oder Klinikgeländes, Urlaube sowie Probewohnen oder
betreutes Wohnen.

«In den zurückliegenden Jahren gab es keinen schwerwiegenden Vorfall
während einer Entweichung», sagte eine Ministeriumssprecherin. Anfang
2013 hatte ein jahrelang unauffälliger Sexualstraftäter beim Freigang
in Lengenfeld (Vogtlandkreis) seine Aufseherin vergewaltigt.