Krankenkassen werfen Bundesbehörde bei Prävention Teilversagen vor

Berlin (dpa) - Die gesetzlichen Krankenkassen
haben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein
Teilversagen bei der Krankheitsvorbeugung vorgeworfen. Sie müssen
nach Vorgaben des 2015 verabschiedeten Präventionsgesetzes von
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) der Kölner Behörde jährlich

Millionenbeträge überweisen. Die BZgA soll damit vor allem
Minderjährige und Ältere zu gesundheitsbewusstem Leben anhalten. Doch
von den 2017 zur Verfügung stehenden Kassen-Mitteln von 63 Millionen
Euro würden voraussichtlich nur weniger als 17 Millionen ausgegeben,
sagte Gernot Kiefer vom Vorstand des Kassenverbands am Donnerstag vor
Journalisten in Nauen bei Berlin.

Damit die Bundeszentrale die AufgaBen erledigen könne, habe der
Kassenverband neun Arbeitsfelder definiert, sagte Kiefer, unter
anderem die Entwicklung von Gesundheitsprogramen für Ältere oder für
Menschen mit Migrationshintergrund. Die meisten Aufgaben seien aber
von der Behörde bisher nicht erledigt worden. «Termine wurden
gerissen, Aufträge an Dritte gegeben, und es kommen
Arbeitsergebnisse, die nicht abnahmefähig sind.» Wenn sich das nicht
ändere, solle der Gesetzgeber reagieren und den Zwangsbeitrag der
Kassen an die BZgA streichen, so dass die Versicherungen das Geld
selbst für mehr Krankheitsvorbeugung
bei gesellschaftlichen Gruppen
verwenden könnten, die dies besonders nötig hätten.