Keine Unterstützung für Revision gegen Schottdorf-Freispruch

Karlsruhe/Augsburg (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Augsburg steht mit
ihren Zweifeln am Freispruch des Laborarztes Bernd Schottdorf von
Betrugsvorwürfen weitgehend alleine da. Sie hat gegen das Urteil des
Landgerichts Augsburg Revision eingelegt - in der Verhandlung darüber
am Bundesgerichtshof (BGH) bekamen die Ankläger am Mittwoch aber
nicht einmal Unterstützung vom Vertreter der Bundesanwaltschaft. Die
Beweisführung des Landgerichts sei nicht zu beanstanden, sagte
Bundesanwalt Andreas Hornick in Karlsruhe. Wie die Verteidigung
beantragte er deshalb, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.
Das Urteil soll um 15.30 Uhr verkündet werden.

Die Staatsanwaltschaft versucht seit vielen Jahren vergeblich, dem
Augsburger Medizin-Großunternehmer Betrug im großen Stil
nachzuweisen. In dem aktuellen Verfahren geht es um den Vorwurf,
Schottdorf habe von den Krankenkassen durch Einrichtung mehrerer
scheinselbstständiger Medizinlabors 12,8 Millionen Euro zu viel
kassiert. Das Landgericht hatte dafür keine Beweise gesehen und den
heute 77-Jährigen und dessen Ex-Frau im Januar 2016 freigesprochen.
(Az. 1 StR 535/16)