Zwangsprostituierte bekommt Tattoo-Entfernung bezahlt

Düsseldorf (dpa) - Eine Zwangsprostituierte darf sich auf Kosten der
Krankenkasse ein großes Tattoo am Hals entfernen lassen, mit dem ihre
Peiniger sie gekennzeichnet hatten. Das hat das Sozialgericht
Düsseldorf entschieden und damit die Krankenkasse zur Zahlung der
Behandlungskosten verurteilt.

Die 30-Jährige war von zwei Männern zur Prostitution gezwungen
worden. Als Zeichen tätowierten sie ihr in großflächigen Buchstaben
ihre Initialen in den Hals. Nachdem die Polizei die Frau schließlich
aus der Gewalt der Täter befreien konnte, wollte die 30-Jährige das
Tattoo entfernen lassen. Doch die Krankenkasse lehnte ab.

Das sahen die Richter laut Gerichts-Mitteilung vom Mittwoch anders.
Die Situation der 30-Jährigen sei nicht vergleichbar mit jemandem,
der sich ein Tattoo aus freiem Willen stechen lässt und sich später
über eine Jugendsünde ärgert. Das Urteil ist rechtskräftig.