Gesetzeslücke bei Zwangsbehandlung geschlossen

Berlin (dpa) - Eine ärztliche Zwangsbehandlung von psychisch kranken
Patienten ist künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen
möglich. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am späten
Donnerstagabend verabschiedet. Damit wird eine Regelungslücke
geschlossen, die das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr
beanstandet hatte.

Patienten, die ihren eigenen Gesundheitszustand nicht mehr selber
einschätzen können, durften bisher nur dann gegen ihren Willen
behandelt werden, wenn sie in der geschlossenen Psychiatrie
untergebracht waren. In einem normalen Krankenhaus war eine solche
Zwangsbehandlung bisher nicht möglich - was der Bundestag nun
geändert hat. Ambulante Zwangsmaßnahmen bleiben aber weiterhin
ausgeschlossen.

Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte bereits nach dem
Kabinettsbeschluss im Januar betont, ein derart schwerer Eingriff in
die Grundrechte eines Patienten dürfe nur «das letzte Mittel» sein.
Neben dem Recht des Einzelnen, selber über seine medizinische
Behandlung zu entschieden, gebe es aber die Pflicht des Staates,
Gesundheit und Leben jedes Bürgers zu schützen.