Zahnärzte: Kaum Beschwerden über angebliche Behandlungsfehler

Rund 90 Millionen Zahnarztbehandlungen im Jahr und trotzdem wenig
Beschwerden. Allerdings sind die Statistiken bundesweit sehr
uneinheitlich - ein Jahre langes Ärgernis.

Berlin (dpa) - Die zahnärztliche Patientenberatung hat im vergangenen
Jahr knapp 2000 Eingaben und Beschwerden von Patienten nachgehen
müssen. Von diesen stellte sich bei 30 Prozent heraus, dass der
Einwand zutreffend gewesen sei. Dies geht aus einem neuen Bericht der
Beratung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bei
jährlich mehr als 90 Millionen Zahnarztbehandlungen sei diese Zahl
überschaubar, hieß es bei Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung
(KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Gut jede zweite Beschwerde (55 Prozent) drehte sich demnach um den
Themenkomplex (Kosten-)Vereinbarungen und Rechnungslegung - etwa
mangelnde Aufklärung über die Behandlungskosten oder
Honorarvereinbarungen sowie richtige Kostenplanung oder Rechnungen.
Bei 22 Prozent der Beschwerden vermuteten Patienten
Unregelmäßigkeiten im Zuge ihrer Behandlungen. «Absolut betrachtet
machen vermutete Behandlungsfehler jedoch lediglich 240 Fälle aus»,
heißt es in dem Bericht. Für die Klärung, ob es sich tatsächlich um

einen Behandlungsfehler handle, seien andere Stellen zuständig.

KZBV und BZÄK hatten die neue, gemeinsame Dokumentation der
zahnärztliche Patientenberatung erst 2016 initiiert. Entsprechend
waren noch nicht alle Beratungsstellen an der Erhebung beteiligt.
Nach dem Bericht sind im vergangenen Jahr knapp 24 000 Beratungen
durchgeführt worden. Am häufigsten wurden Kosten- und Rechtsthemen
(56,1 Prozent) abgefragt, vor allem die Prüfung von Heil- und
Kostenplänen, Differenzen beim Eigenanteil oder Mehrkosten.

Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Eßer erklärte: «Wichtiger
Faktor für die ausgezeichnete Mundgesundheit ist nicht zuletzt die
Eigenverantwortung der Patienten und ihre Mitsprache bei
Therapieentscheidungen. Unsere Beratung stärkt die
Patientensouveränität.» Es löse Anliegen aktiv und sei nicht bloß
er
Kummerkasten für unerwünschte Ereignisse.

BZÄK-Vizepräsident Dietmar Oesterreich argumentierte: «Dass es bei
vielen Millionen zahnärztlichen Behandlungen im Jahr und dem
komplexen Versorgungssystem auch zu Nachfragen oder Beschwerden
kommt, lässt sich leider nicht völlig vermeiden.»

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert seit längerem die
Einführung eines Zentralregisters zur Erfassung von
Behandlungsfehlern. Dies lehne die Bundesregierung immer noch ab, so
die Stiftung.

Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kritisiert, dass
Daten zu Behandlungsfehlern in Deutschland nur punktuell vorlägen.
Deshalb lasse sich auch das Gefährdungsrisiko nicht eindeutig
beziffern. Der MDK legt ebenso wie die Ärzteschaft einmal im Jahr
eine eigene Statistik über Behandlungsfehler vor.