Zahnärzte: Wenig Beschwerden über Behandlungsfehler

Berlin (dpa) - Die zahnärztliche Patientenberatung hat im vergangenen
Jahr knapp 2000 Eingaben und Beschwerden von Patienten nachgehen
müssen. Von diesen stellte sich bei 30 Prozent heraus, dass der
Einwand zutreffend gewesen sei. Dies geht aus einem neuen Bericht der
Beratung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bei
jährlich mehr als 90 Millionen Zahnarztbehandlungen sei diese Zahl
überschaubar, hieß es bei Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung
(KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Gut jede zweite Beschwerde (55 Prozent) drehte sich demnach um den
Thermenkomplex (Kosten-)Vereinbarungen und Rechnungslegung - etwa
mangelnde Aufklärung über die Behandlungskosten oder
Honorarvereinbarungen sowie richtige Kostenplanung oder Rechnungen.
Bei 22 Prozent der Beschwerden vermuteten Patienten
Unregelmäßigkeiten im Zuge ihrer Behandlungen.

KZBV und BZÄK hatten die zahnärztliche Patientenberatung erst 2016
initiiert. Entsprechend waren noch nicht alle Beratungsstellen
einsatzbereit. Nach dem Bericht sind im vergangenen Jahr knapp 24 000
Beratungen durchgeführt worden. Die häufigsten Beratungen betrafen
wiederum Kosten- und Rechtsthemen (56,1 Prozent), vor allem die
Prüfung von Heil- und Kostenplänen, den Eigenanteil oder Mehrkosten.