BGH klärt Schmerzensgeld-Ansprüche im Brustimplantate-Skandal

Karlsruhe (dpa) - Im Skandal um minderwertige Brustimplantate geht
das Grundsatz-Verfahren um Schmerzensgeld vor dem Bundesgerichtshof
(BGH) an diesem Donnerstag (10.00 Uhr) in die entscheidende Phase.
Mehr als 5000 Frauen in Deutschland hatten sich unwissentlich die mit
billigem Industrie-Silikon gefüllten Implantate des französischen
Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) einsetzen lassen. Eine
Rentnerin aus Ludwigshafen streitet deswegen um mindestens 40 000
Euro Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland.

Die Prüforganisation hatte die Qualitätssicherung von PIP
zertifiziert und jahrelang überwacht. Entscheidet sich, dass der TÜV
deshalb mit haftet, könnten davon auch andere betroffene Frauen
profitieren. Der TÜV sieht bei sich keine Schuld - er sei selbst von
PIP hinters Licht geführt worden.

Die Karlsruher Richter hatten das Verfahren 2015 ausgesetzt, um
zentrale Fragen zu den Prüfpflichten des TÜV dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Auf Grundlage des Luxemburger Urteils
aus dem Februar wird jetzt weiterverhandelt. Die Entscheidung wird
möglicherweise noch am selben Tag verkündet. (Az. VII ZR 36/14)