Cannabis-Gesetz hat Patienten-Situation nicht verbessert

Rodgau (dpa/lhe) - Das Gesetz zur Verordnung von Cannabis-Präparaten
für schwer kranke Patienten stößt bei Betroffenen und Experten auf
Kritik. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin,
Franjo Grotenhermen, sagte, das im März in Kraft getretene Gesetz
habe für viele Patienten bislang nicht zu einer Verbesserung geführt.
Sie müssten zunächst einmal einen Kassenarzt finden, der ihnen
überhaupt etwas verschreibe. Dann müsse die erste Verordnung für
jeden Patienten von den Kassen genehmigt werden, was oft genug
verweigert werde.

Ärzten drohe zudem wegen der hohen Kosten für Cannabis ein Regress
wegen Überschreitung ihres Budgets, erklärte Grotenhermen. Insgesamt
sei der Verwaltungsaufwand für die Mediziner mit Cannabis-Patienten
groß, sagte der Arzt. «Da muss die Politik nachbessern.»

Seit dem 10. März können Ärzte Cannabis-Präparate verschreiben, wen
n
alle übrigen Behandlungswege ausgeschöpft sind. Bislang brauchte man
dafür eine Sondergenehmigung, die das zuständige Bundesamt nur etwa
1000 Mal vergab.

Im Besitz einer Genehmigung ist auch Frank-Josef Ackerman aus Rodgau.
Er darf zudem nach gerichtlichem Streit auch Cannabis zu Hause
anpflanzen und ist einer der wenigen in Deutschland mit einer
zusätzlichen Eigenanbaugenehmigung. Doch der unter Gelenkschmerzen
leidende Mann fürchtet darum, dass ihm die befristete Erlaubnis nicht
verlängert wird, weil es nun Cannabis in der Apotheke gibt.