Todesfälle im Altenheim: Müssen Fachaufsichten schneller handeln?

München (dpa/lby) - Als Konsequenz aus den ungeklärten Todesfällen in

einem unterfränkischen Altenheim könnten die Fachaufsichten für
Pflegeeinrichtungen bald schneller eingreifen müssen. «Der Vorschlag
für eine entsprechende Gesetzesänderung wird derzeit vom bayerischen
Gesundheits- und Pflegeministerium erarbeitet», sagte Ministerin
Melanie Huml (CSU) am Dienstag der dpa in München.

Bislang haben die Fachstellen für Pflege- und
Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
zumeist nur eine beratende Funktion, auch wenn wiederholt Mängel
festgestellt wurden. «Hier wäre es denkbar, im Gesetzestext
festzuschreiben, dass eine Beratung bei erstmaliger Feststellung des
Mangels erfolgt, aber bei wiederholter Feststellung eine Anordnung
erfolgen muss - und nicht wie jetzt erfolgen kann», sagte Huml. Im
derzeit gültigen Gesetz sei es alleine der FQA überlassen, wann sie
eine Anordnung bei Feststellung eines Mangels erlasse.

In der «Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf» im Landkreis Haßberge in

Unterfranken waren vor rund einem Jahr fünf Bewohner unter dubiosen
Umständen gestorben. Seither wird ermittelt, ob Misshandlungen oder
eine schlechte Versorgung ursächlich waren. Am Mittag befasst sich
auch der Gesundheitsausschuss des Landtags mit dem Thema.