Urteil: Rosenmontag kein Grund für verspätete Krankschreibung

Koblenz (dpa) - Keine Ausnahme für Karnevalshochburgen: Braucht ein
Versicherter eine Verlängerung seiner Krankschreibung, muss er sich
auch an einem Rosenmontag darum kümmern. Das entschied das
Sozialgericht Koblenz rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher am
Montag mitteilte. Die Richter gaben damit bereits im April einer
Krankenkasse Recht, die ein verspätetes Attest nicht akzeptiert
hatte.

Hintergrund ist der Fall eines Mannes aus dem Kreis Neuwied. Er hatte
sich von seinem Arzt bis zu einem Freitag krankschreiben lassen. Da
die Praxis am darauffolgenden Rosenmontag geschlossen war, holte sich
der Mann am Dienstag ein neues Attest. Zu spät, befanden die
Koblenzer Richter, da der Rosenmontag kein gesetzlicher Feiertag ist.
Der Versicherte hätte sich an einen Vertretungsarzt oder ein
Krankenhaus wenden müssen. Sein Anspruch auf Krankengeld sei deshalb
mit dem Ende des ersten Attests erloschen.