Gericht vertagt Beratung über Haftentlassung im Fall Kalinka

Paris (dpa) - Die französische Justiz hat die Beratung über die
Aussetzung der Haftstrafe eines Deutschen verschoben, der wegen des
Todes seiner Stieftochter Kalinka im Gefängnis sitzt. Das Pariser
Berufungsgericht vertagte den Fall am Donnerstag auf den 28.
September, wie der Anwalt des 82 Jahre alten deutschen Arztes Dieter
K., Yves Levano, bestätigte. Er kritisierte den Aufschub scharf: «Es
ist ein Jahr her, dass ein Experte seinen Zustand für unvereinbar mit
der Haft beurteilt hat», sagte Levano der Deutschen Presse-Agentur.

Der Fall ist ein deutsch-französisches Justizdrama. Dieter K. war in
Frankreich Jahrzehnte nach dem Tod des Mädchens in Lindau am Bodensee
zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein Gericht hatte im
Dezember grünes Licht gegeben, die Haft aus gesundheitlichen Gründen
auszusetzen, die Staatsanwaltschaft ging aber in Berufung. Das
Berufungsgericht hatte eine weitere Expertise angefordert. Diese sei
aber nicht zum festgelegten Termin vorgelegt worden, sagte Levano -
deshalb die Verschiebung. «Da sind wir am Nullpunkt der Justiz.»

Die damals 14 Jahre alte Kalinka war 1982 tot im Haus ihres
Stiefvaters gefunden worden. Die deutsche Justiz stellte die
Ermittlungen aus Mangel an Beweisen ein. Zur Verurteilung in
Frankreich kam es, weil Kalinkas leiblicher Vater den Mediziner 2009
in sein Heimatland entführen ließ. Dort wurde Dieter K. wegen
Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Richter und Geschworene
sahen es als erwiesen an, dass er das Mädchen sexuell missbrauchen
wollte und ihr ein Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze
verabreichte. Der Mann selbst hatte stets seine Unschuld beteuert.