Gericht verbietet vorerst Apothekenautomaten von DocMorris

Medikamente aus dem Automaten sind bequem - aber sind sie auch legal?
Nein, sagt der Landesapothekerverband in Stuttgart und beantragt eine
einstweilige Verfügung. Das Landgericht stoppte das Projekt.

Mosbach (dpa) - Im Rechtsstreit um einen Apothekenautomaten in
Hüffenhardt in Baden-Württemberg hat der Arzneimittel-Versandhändle
r
DocMorris vorerst eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht
in Mosbach habe dem Unternehmen den Betrieb vorläufig untersagt,
teilte eine Justizsprecherin am Mittwoch mit. Es folgte damit einem
Antrag des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, der das Gerät
als wettbewerbswidrig ansieht. DocMorris argumentiert hingegen, es
gehe um legitimen Versandhandel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

DocMorris verkauft in dem rund 2000 Einwohner großen Ort Hüffenhardt
im Neckar-Odenwald-Kreis nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Dazu geben Mitarbeiter in den Niederlanden das Medikament per
Knopfdruck frei. Beraten wird per Videochat.

DocMorris will die schriftliche Urteilsbegründung intensiv prüfen und
dann weitere Schritte planen, wie etwa eine Berufung, wie ein
Sprecher des Unternehmens am Donnerstag sagte. «Wir werden weiter,
auch mit rechtlichen Mitteln, dafür kämpfen, die Einwohner der
Gemeinde Hüffenhardt wohnortnah und kompetent versorgen zu können.»


Das Gericht sieht den Automaten-Betrieb als unzulässig an. Allein der
Umstand, dass die Arzneimittel über ein Videoterminal angefordert
würden, mache deren Abgabe nicht zu einer Bestellung über den
Versandhandel, hieß es. Vielmehr erhalte ein Kunde das Medikament -
wie in einer Apotheke - direkt. Und ebenfalls wie in einer Apotheke
müsse ein Kunde dazu vor Ort in Hüffenhardt sein. Dies seien
deutliche Unterschiede zum Versandhandel. «Für jeden Fall der
Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro,
ersatzweise Ordnungshaft, angedroht», urteilte das Gericht.

«Wir hatten uns eine Rechtsprechung im Sinne der Einwohner
Hüffenhardts erhofft», teilte DocMorris mit. «Das Urteil erschwert
es, die Situation in ländlichen Regionen zu verbessern und die
Chancen der Digitalisierung als Lösung zu begreifen», sagte
Vorstandsvorsitzender Olaf Heinrich.

Der Landesapothekerverband begrüßte die Entscheidung indes. «Was dort

als verlängerter Arm eines zulässigen Versandhandels ausgegeben
werden sollte, entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage», sagte
Geschäftsführerin Ina Hofferberth. Sie rechnet damit, dass DocMorris
Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlege.