Gericht: DocMorris darf Apothekenautomaten voerst nicht betreiben

Medikamente aus dem Automaten sind bequem - aber sind sie auch legal?
Nein, sagt der Landesapothekerverband in Stuttgart und beantragt eine
einstweilige Verfügung. Das Landgericht schließt sich der Kritik an.

Mosbach (dpa) - Im Rechtsstreit um einen Apothekenautomaten in
Hüffenhardt hat Arzneimittel-Versandhändler DocMorris vorerst eine
Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht in Mosbach habe dem
Unternehmen den Betrieb vorläufig untersagt, teilte eine
Justizsprecherin am Mittwoch mit. Es folgte damit einem Antrag des
Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, der das Gerät als
wettbewerbswidrig ansieht. DocMorris argumentiert hingegen, es gehe
um legitimen Versandhandel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

DocMorris verkauft in Hüffenhardt nicht-verschreibungspflichtige
Arzneimittel. Dazu geben Mitarbeiter in den Niederlanden das
Medikament per Knopfdruck frei. Beraten wird per Videochat.

Das Gericht sieht den Betrieb als unzulässig an. Allein der Umstand,
dass die Arzneimittel über ein Videoterminal angefordert würden,
mache deren Abgabe nicht zu einer Bestellung über den Versandhandel,
hieß es. Vielmehr erhalte ein Kunde das Medikament - wie in einer
Apotheke - direkt. Und ebenfalls wie in einer Apotheke müsse ein
Kunde dazu vor Ort in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) sein. Dies
seien deutliche Unterschiede zum Versandhandel. «Für jeden Fall der
Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro,
ersatzweise Ordnungshaft, angedroht», urteilte das Gericht.

«Wir hatten uns eine Rechtsprechung im Sinne der Einwohner
Hüffenhardts erhofft», teilte DocMorris mit. «Das Urteil erschwert
es, die Situation in ländlichen Regionen zu verbessern und die
Chancen der Digitalisierung als Lösung zu begreifen», sagte
Vorstandsvorsitzender Olaf Heinrich.

Der Landesapothekerverband begrüßte die Entscheidung indes. «Was dort

als verlängerter Arm eines zulässigen Versandhandels ausgegeben
werden sollte, entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage», sagte
Geschäftsführerin Ina Hofferberth. Sie rechnet aber damit, dass
DocMorris Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlege.