BGH verhandelt zu Eizellspende: Muss die Krankenversicherung zahlen?

Karlsruhe (dpa) - Eizellspenden sind in Deutschland verboten - muss
die private Krankenversicherung (PKV) trotzdem eine erfolgreiche
Kinderwunsch-Behandlung im Ausland bezahlen? Diese Frage beschäftigt
am Mittwoch (10.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH). Geklagt hat eine
47-jährige Frau, die heute Mutter von knapp vierjährigen Zwillingen
ist. Schwanger wurde sie, indem sie sich im tschechischen Prag von
ihrem Ehemann befruchtete Spender-Eizellen einsetzen ließ. Das
kostete rund 11 000 Euro. Das Geld fordert sie von ihrer Versicherung
zurück.

Nach den Musterbedingungen der PKV umfasst der Versicherungsschutz
auch Behandlungen im europäischen Ausland. In Tschechien und etlichen
anderen EU-Staaten ist die Eizellspende erlaubt. Das deutsche
Embryonenschutzgesetz stellt sie - anders als die Samenspende - unter
Strafe. Ärzten, die gegen das Verbot verstoßen, drohen bis zu drei
Jahre Haft. Spenderin und Empfängerin werden nicht bestraft.

Die Münchner Gerichte der Vorinstanzen waren der Auffassung, dass die
Versicherung die Leistung verweigern darf. In Karlsruhe ist ein
Urteil am selben Tag oder erst später möglich. (Az. IV ZR 141/16)