Menschenrechtsgericht: Todkrankes Baby muss weiter behandelt werden

Straßburg (dpa) - In Großbritannien müssen Ärzte ein todkrankes Bab
y
weiter am Leben halten. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte verlängerte am Dienstag in Straßburg eine
entsprechende vorläufige Anordnung bis auf weiteres.

Die Eltern möchten den zehn Monate alten Charlie, der an einer
seltenen genetischen Erkrankung leidet, für eine experimentelle
Therapie in die USA bringen. Die britischen Ärzte, die den Jungen
bisher behandeln, sind allerdings überzeugt, dass die Therapie nicht
helfen würde. Sie wollen die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen.

Eine Klage der Eltern gegen die Entscheidung der Mediziner blieb in
Großbritannien erfolglos. Nun prüft der Menschenrechtsgerichtshof den
Fall. Mit der vorläufigen Entscheidung über die Fortsetzung der
Behandlung hat er sich in der Sache noch nicht festgelegt.

Die Eltern müssen ihre Beschwerde noch begründen. Sollten sie dies
nicht tun, endet die Anordnung der lebensverlängernden Behandlung am
kommenden Montag um Mitternacht. (Beschwerde-Nr. 39793/17)