Menschenrechtsgericht stoppt Behandlungsabbruch für todkrankes Baby

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat

den Eltern eines todkranken Babys in Großbritannien neue Hoffnung
gegeben. Bis Dienstagmitternacht müssen die Ärzte versuchen, das Kind
am Leben zu halten, entschieden die Straßburger Richter am Freitag.
Charlie solle dabei so behandelt und gepflegt werden, dass er so
wenig Qualen wie möglich erleide und größtmögliche Würde behalte.


In Großbritannien hatten die Eltern einen Rechtsstreit gegen die
Ärzte verloren. Die Eltern wollten Charlie in die USA bringen, um ihn
an einer experimentellen Therapie gegen seine seltene, genetische
Erkrankung teilnehmen zu lassen. Die Spezialisten, die den neun
Monate alten Jungen behandeln, sind allerdings überzeugt, dass die
Therapie nicht helfen würde. Sie wollen die lebenserhaltenden
Maßnahmen einstellen. Die Gerichte gaben den Medizinern Recht.

Die Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshof ist nur vorläufig. Die
Straßburger Richter wollen in der Zwischenzeit die Beschwerde der
Eltern prüfen. (Beschwerde-Nr. 39793/17)