Medizinischer Dienst erstellte fast halbe Million Pflegegutachten

Berlin (dpa) - Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK)
hat in den ersten drei Monaten nach Umstellung des
Pflegeversicherungssystems gut 456 000 Menschen begutachtet. Rund die
Hälfte der Gutachten wurde dabei noch nach dem alten System
durchgeführt, das bis zum 31. Dezember 2016 gegolten hatte, wie die
Deutsche Presse-Agentur beim MDK erfuhr. Danach stieg die Zahl der
Begutachtungen im ersten Quartal 2017 gegenüber dem
Vergleichszeitraum des Vorjahres um knapp zehn Prozent (9,4 Prozent).

Seit dem 1. Januar begutachten die MDK-Mitarbeiter nach einem neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff. Der bemisst in erster Linie den Grad der
Selbstständigkeit beziehungsweise der Unselbstständigkeit. Der
Zeitaufwand spielt nicht mehr die ausschlaggebende Rolle. Die drei
Pflegestufen, die bis Ende vergangenen Jahres galten, wurden in fünf
Pflegegrade übergeleitet.

Menschen, die seit dem 1. Januar pflegebedürftig wurden, werden
bereits nach den neuen Pflegegraden begutachtet. Für
Pflegebedürftige, die noch nach dem alten System begutachtet wurden,
gilt bei der Überleitung Bestandsschutz. Der MDK zieht am Freitag
(10.30 Uhr) nach 100 Tagen eine Zwischenbilanz der Umstellung auf das
neue Begutachtungssystem.