Medizinischer Dienst zieht 100-Tage-Bilanz des neuen Pflegesystems

Berlin (dpa) - Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK)
zieht am Freitag (10.30 Uhr) nach 100 Tagen eine Zwischenbilanz der
Umstellung auf ein neues Begutachtungssystem für Pflegebedürftige.
Seit 1. Januar begutachten die MDK-Mitarbeiter nach einem neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff. Der bemisst in erster Linie den Grad der
Selbstständigkeit beziehungsweise der Unselbstständigkeit. Der
Zeitaufwand spielt nicht mehr die ausschlaggebende Rolle. Zudem
bekommen Menschen, deren Geisteskraft nachlässt wie Demenzkranke,
einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der
Pflegeversicherung.

Die drei Pflegestufen, die bis Ende vergangenen Jahres galten, wurden
in fünf Pflegegrade übergeleitet. Menschen, die seit dem 1. Januar
pflegebedürftig wurden, werden bereits nach den neuen Pflegegraden
begutachtet. Für Pflegebedürftige, die bereits nach dem alten System
begutachtet wurden, gilt bei der Überleitung Bestandsschutz.