Krankenhaus haftet für Fenstersturz einer dementen Frau

Hamm/Winterberg (dpa) - Für den Sturz einer dementen Patientin aus
einem Klinikfenster muss ein Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen etwa
93 300 Euro Schadenersatz zahlen. Wie das Oberlandesgericht Hamm am
Mittwoch mitteilte, haben die Richter bereits mit Urteil vom 17.
Januar entschieden, dass das Krankenhauspersonal das Fenster besser
hätte sichern müssen und somit gegen seine Fürsorgepflichten
verstoßen habe. Geklagt hatte die Krankenversicherung der
verunglückten und später in einem Heim gestorbenen Patientin.

Die demenzkranke Frau war nach Angaben des Gerichts 2011 nach einem
Schwächeanfall ins Krankenhaus in Winterberg gekommen. Sie sei
unruhig, aggressiv und verwirrt gewesen und habe versucht,
wegzulaufen. Um dies zu verhindern, hätten die Krankenschwestern
sogar die Tür des Zimmers von außen mit einem Bett versperrt - das
Fenster jedoch ungesichert gelassen. Am dritten Tag kletterte die
Frau diesen Angaben zufolge abends unbemerkt hinaus und stürzte fünf
Meter in die Tiefe auf ein Vordach. Sie zog sich Rippen-, Wirbel-,
sowie einen Becken- und Oberschenkelbruch zu.

Die Behandlungskosten müssen der Krankenversicherung nun erstattet
werden. Das Verhalten der Patientin sei so unberechenbar gewesen,
dass das Personal auch einen Fluchtversuch aus dem Fenster in
Betracht habe ziehen müssen, begründeten die Richter.