Sozialwahlbeauftragte fordert mehr Transparenz bei der Sozialwahl

Zur Zeit bekommen viele Arbeitnehmer und Rentner Post von ihrer
Renten- und Krankenversicherung. Sie werden zur Sozialwahl
aufgerufen. Doch oft wandert das Schreiben in den Papierkorb.

Berlin (dpa) - Rund 52 Millionen Versicherte und Rentner sind zur
Sozialwahl 2017 aufgerufen - und es könnten weitaus mehr sein. Denn
nur zehn Renten- und Krankenversicherungsträger lassen dieses Jahr
ihre Vertreter für die Parlamente der Selbstverwaltung in einer
Urwahl wählen, wie die Bundesbeauftragte für die Sozialwahl, Rita
Pawelski, am Dienstag in Berlin erläuterte. Die anderen bestimmen
ihre Vertreter in den Selbstverwaltungsgremien in einer sogenannten
Friedenswahl ohne echten Wahlgang.

Bei der Sozialwahl werden die Kandidaten nicht direkt gewählt,
sondern sie treten gemeinsam in Listen an. Gewählt werden dann
Listen. Pawelski beklagte nun, dass etliche Versicherungsträger bei
der Sozialwahl regelmäßig nicht mehrere Listen aufstellten, sondern
sich auf eine verständigten, die dann quasi ohne Wahlhandlung gewählt
werde. Sie appellierte an diese Versicherungsträger, sich ebenfalls
einer Urwahl ihrer Parlamente zu stellen und forderte zumindest mehr
Transparenz bei diesen Friedenswahlen ein.

Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt und ist eine reine
Briefwahl. Die Unterlagen gehen den Wahlberechtigten in diesen Tagen
zu. Bis zum 31. Mai muss dann die Stimmabgabe erfolgen. Dieses Jahr
sind Rentenversicherte, Rentner und Ersatzkassen-Mitglieder
aufgerufen, über die Zusammensetzung der wichtigen Beschlussgremien
bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen
Rentenversicherung Saarland und den Ersatzkassen Barmer, TK,
DAK-Gesundheit, KKH und hkk zu entscheiden. Bei der Barmer wird wegen
der Fusion der Barmer-GEK mit der Deutschen BKK zum 1. Januar später
gewählt.

Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula
Roßbach, sagte: «Die Sozialwahl gibt die Chance, sich einzumischen,
mitzureden und mitzugestalten.» In Deutschland legt
selbstverständlich der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für das
Renten- und Krankenversicherungssystem fest. Die Selbstverwaltung
soll diesen Rahmen ausfüllen, nach dem Motto, der Staat kann nicht
alles regeln. Gleichzeitig soll das Leben bei Krankheit oder im Alter
nicht dem freien Markt ausgesetzt werden.

Die Parlamente entscheiden über den Haushalt oder die Gestaltung
neuer Leistungen. Sie berufen den Vorstand und entscheiden auch über
Fusionen. Die Parlamente sind in der Regel paritätisch mit
Versichertenvertreter und Vertretern der Arbeitgeber besetzt, wobei
auch auf Arbeitgeberseite keine Urwahl stattfindet. Gewählt werden
Versicherte, die sich für die Interessen der Mitversicherten
ehrenamtlich in der Vertreterversammlung oder dem Verwaltungsrat des
Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung engagieren.