Bayerische Gewerbeaufsicht nimmt Sonnenstudios ins Visier

München (dpa/lby) - Die bayerische Gewerbeaufsicht nimmt die
Sonnenstudios im Freistaat ins Visier. Nach Angaben des
Verbraucherschutzministeriums vom Dienstag wird derzeit verstärkt
überprüft, ob die Regeln zum Schutz vor UV-Strahlung in den Solarien
eingehalten werden und ob fachkundiges Personal vor Ort ist. Der
Betrieb von Solarien ohne Fachpersonal ist laut Ministerium
grundsätzlich unzulässig und kann untersagt werden. Verstöße könn
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ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro kosten.

In Deutschland erkranken nach Ministeriumsangaben pro Jahr mehr als
140 000 Menschen an Hautkrebs - Tendenz steigend. Für Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahre besteht deshalb seit 2009 ein gesetzliches
Sonnenstudio-Verbot. 2012 wurden die Regelungen noch einmal
verschärft, die technischen Anforderungen für Solarien wurden klarer
definiert. Damit wird beispielsweise der Einsatz zu starker
Bestrahlungsgeräte verhindert.