Sozialwahl - Und keiner macht mit? Von Ruppert Mayr, dpa

Die Sozialwahlen sind für viele Versicherten ein Buch mit sieben
Siegeln. Wer wird gewählt? Was bringt die Wahl? Die Sozialversicherer
wollen dieses Mal mehr Wahlbeteiligung - und mehr aufklären.

Berlin (dpa) - Nein, sagt Gundula Roßbach, so schlecht sei die
Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen gar nicht. Rund 30 Prozent
hätten beim letzten Mal an dieser reinen Briefwahl teilgenommen,
unterstreicht die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund
(DVR-Bund). Und fügt hinzu: «Das ist etwa im Vergleich zu manchen
Kommunalwahlen ganz gut. Wir wollen die Wahlbeteiligung bei dieser
Sozialwahl steigern.» Dazu wollen die Versicherer mehr auf- und
erklären:

Was ist die Sozialwahl?

Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind selbstverwaltet. Sie haben
deshalb ihre eigenen Parlamente. Bei der Sozialwahl wählen
Versicherte und Rentner ihre Vertreter in diese Parlamente. Es geht
also darum, auf diesem Wege den Einfluss der Versicherten und Rentner
auf Entscheidungen gegenüber dem Staat zu stärken.

Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen demokratischen
Bestandteil in Deutschland verankert. Sie trägt seit 1953 zum
Interessenausgleich und zum sozialen Frieden bei. Die Sozialwahl ist
nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in
Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre statt.

Wer wird gewählt?

Bei der Sozialwahl kandidieren Versicherte. Die Kandidaten werden
aber nicht direkt gewählt, sondern sie treten gemeinsam in Listen an.
Die Zusammenstellung der Listen übernehmen Organisationen wie
Gewerkschaften oder andere Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und
berufspolitischen Zielen. Versicherte können auch Freie Listen
aufstellen. Alle gewählten Vertreter engagieren sich ehrenamtlich. Zu
jeder Liste gibt es im Internet umfangreiche Informationen.

Was machen die gewählten Vertreter?

Sie setzen sich in den Parlamenten der Rentenversicherung und der
Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Interessen
der Rentner und Versicherten ein. Sie bringen in der Regel
Sachverstand für die Sozialversicherung mit. Die Parlamente
beschließen den Haushalt, die Gestaltung neuer Leistungen, sie
berufen den Vorstand und entscheiden auch über Fusionen.

Wer ist wahlberechtigt?

2017 bestimmen gut 51 Millionen Versicherte darüber, wer bei der
Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung
Saarland und bei den Ersatzkassen der gesetzlichen
Krankenversicherung in den Parlamenten sitzt. Wahlberechtigt ist, wer
am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Auch ausländische Versicherte und Rentner der Rentenversicherung und
Mitglieder von Ersatzkassen mit Wohnsitz in Deutschland sowie deren
Versicherte und Rentner mit Wohnsitz in der EU oder der Schweiz
können an den Urwahlen teilnehmen. Die Nationalität spielt
grundsätzlich keine Rolle.

Wie wird gewählt?

Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wahlunterlagen werden in
diesen Tagen per Post zugestellt. Stichtag ist 31. Mai 2017.
Mitglieder der Barmer erhalten wegen der Fusion von Barmer-GEK und
Deutscher BKK zum 1. Januar die Wahlunterlagen erst Anfang September
2017. Die Frist endet bei ihnen am 4. Oktober 2017. (Entsprechend
sind dort alle Mitglieder wahlberechtigt, die am 1. Mai das 16.
Lebensjahr vollenden.)

Warum also Sozialwahl?

Wichtigster Grund dürfte sein, dass man der Politik nicht allein die
Zukunft von Rente und Gesundheit überlassen sollte. Letztlich geht es
um den Einfluss auf soziale Sicherheit und einen fairen Sozialstaat.
Die gewählten Vertreter kontrollieren schließlich die Finanzen der
Sozialversicherungsträger. Und Rente sowie Gesundheit sind wichtige
Zukunftsthemen.