Landesweite Geflügel-Stallpflicht aufgehoben - Kreise entscheiden nun

Magdeburg (dpa/sa) - Die wegen der Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt
eingeführte landesweite Stallpflicht für Geflügel ist nach rund vier

Monaten wieder aufgehoben worden. Das teilte das Umweltministerium am
Montag mit. Es gelte aber weiterhin ein «Aufstallungsgebot in Risiko-
und Restriktionsgebieten».

Umweltministerin Claudia Dalbert (Grüne) betonte in einer Mitteilung:
«Wir hatten jetzt seit Anfang Januar keine Verdachtsfälle mehr in
Hausgeflügelbeständen und seit 14 Tagen nur noch im Landkreis Börde
und im Landkreis Mansfeld-Südharz Nachweise des hochpathogenen
Geflügelpesterregers bei Wildvögeln.» Da die Aufstallung für Wasser
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und Rassegeflügelzüchter stark belastend sei und bereits sehr lange
andauere, werde die Stallpflicht nun weiter gelockert.

«Die Entscheidung, ob Geflügel eingesperrt bleibt oder nicht, liegt
jetzt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten», sagte Dalbert.
Für Landkreise, in denen mindestens zwei Wochen lang keine neuen
Fälle aufgetreten sind, gilt den Angaben zufolge, die Aufstallung auf
ausgewiesene Risikogebiete zu beschränken.

Die Stallpflicht gilt seit Ende November 2016, um die Verbreitung des
Vogelgrippeerregers H5N8 zu verhindern. Geflügelhalter werden auch
jetzt weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.