Bundesarbeitsgericht entscheidet über Status von DRK-Schwestern

Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich am Dienstag
mit der Frage, ob Tausende DRK-Schwestern weiterhin unbefristet in
Kliniken und Krankenhäusern arbeiten können. Es geht um den Status
der 25 000 Pflegerinnen, die in bundesweit 33 Schwesternschaften
organisiert sind. Bisher galten sie nach der deutschen Rechtsprechung
als Vereinsmitglieder, nicht als Arbeitnehmer. Werden sie von den
höchsten deutschen Arbeitsrichtern nun als Arbeitnehmer eingestuft,
würde ihr Einsatz in Krankenhäusern außerhalb der DRK-Organisation
als Leiharbeit gelten und müsste zeitlich befristet werden.

Das Bundesarbeitsgericht hatte zu dieser Frage den Europäischen
Gerichtshof angerufen. Dieser hatte den Sonderstatus der Schwestern
nicht anerkannt, die endgültige Entscheidung aber den Arbeitsrichtern
in Erfurt übertragen.