Verbesserungen für Patienten bei Heil- und Hilfsmitteln

Berlin (dpa) - Grundsätzlich lässt sich sagen: Heilmittel
unterstützen die Heilung - etwa eine Sprechtherapie nach einem
Schlaganfall oder Krankengymnastik nach einem Unfall. Hilfsmittel
dagegen helfen, ein gesundheitliches Defizit auszugleichen, ohne es
tatsächlich zu lindern, also Windeln bei Blasenschwäche oder ein
Rollstuhl bei Lähmungen.

Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen oder Behandlungen, die
von Vertragsärzten verordnet und von speziell ausgebildeten
Therapeuten erbracht werden. Arzneimittel sind also in diesem Sinne
keine Heilmittel. Für Heil- wie Hilfsmittel gibt es einen
Leistungskatalog.

Konkret hat der Bundestag folgende Verbesserungen bei der Heil- und
Hilfsmittelversorgung beschlossen:

- Krankenkassen dürfen künftig nicht mehr nur auf den Preis von
Hilfsmitteln schauen, sondern müssen auch deren Qualität
berücksichtigen und ihren Versicherten eine Auswahl zwischen
verschiedenen Hilfsmitteln ermöglichen, ohne dass sie draufzahlen
müssen. Dies muss regelmäßig kontrolliert werden.

- Versicherte müssen von den verordnenden Leistungserbringern und den
Kassen ausreichend beraten werden, welche Hilfsmittel, die die Kassen
übernehmen, für sie geeignet sind.

- Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Spitzenverband) muss bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis
grundlegend aktualisieren.

- Heilmittel werden weiter vom Arzt verordnet, der Therapeut bestimmt
aber Auswahl und Dauer der Therapie (Physiotherapie, Ergotherapie,
Logopädie und Podologie) sowie Häufigkeit der Behandlungseinheiten.
Diese «Blankoverordnungen» sollen vorerst in einem Modellvorhaben
getestet werden.