Tod nach Mandel-Operation: Ärzte verklagt

Dortmund (dpa/lnw) - Im Prozess um einem möglicherweise tödlichen
Kunstfehler bei einer Mandeloperation hat die Ehefrau des
verstorbenen Patienten am Montag einen Vergleichsvorschlag des
Gerichts abgelehnt. Ärzte und Klinik hatten zugestimmt, der Witwe 30
000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Ihr Ehemann, ein ehemaliger
Karnevalsprinz, war im Juni 2014 nach einer Mandeloperation
gestorben. Der 48-Jährige war nach der Entfernung der Mandeln
zunächst entlassen worden. Eine Woche später war es jedoch zu
Nachblutungen gekommen, die einen erneuten Eingriff nötig machten.
Dabei war es nicht gelungen, den Mann zu beatmen.