EU-Richter urteilen im Brustimplantate-Skandal

Luxemburg (dpa) - Wer haftet im Skandal um mangelhafte
Brustimplantate, die Hunderttausende Frauen in Gefahr brachten? Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) spricht am Donnerstag (ab 9.30 Uhr)
ein wegweisendes Urteil. Die Luxemburger Richter sollen klären, ob
Prüfstellen wie der TÜV generell gegenüber Patienten haftbar sein
können und - wenn ja - welche Pflichten sie bei der Überwachung von
Produktionsstandards bei Medizinprodukten erfüllen müssen.

Der französische Hersteller der reißanfälligen Kissen, Poly Implant
Prothèse (PIP), ist insolvent. Viele Betroffene klagen nun gegen TÜV
Rheinland, der das Qualitätssicherungsverfahren des Unternehmens
überwachte - und nicht bemerkte, dass PIP minderwertiges
Industrie-Silikon in die Kissen füllte.