Zweckentfremdung von Mietwohnung - Mann muss 4000 Euro zahlen

München (dpa/lby) - Das Amtsgericht München hat einen Mann zur
Zahlung von 4000 Euro verurteilt, weil er seine Wohnung als
Ferienwohnung vermietet hat. Das Gericht verhängte die Geldbuße laut
dem am Montag veröffentlichten Urteil wegen «vorsätzlicher
Zweckentfremdung von Wohnraum» (Az. 1112 OWi 238 Js 177226/16).

Der 45-Jährige hatte eine Drei-Zimmer- Wohnung an der
Luxus-Shoppingmeile Maximilianstraße für 3000 Euro im Monat gemietet,
war aber nie selbst eingezogen. Stattdessen stellte er sie Touristen
und Verwandten für Kurzaufenthalte zur Verfügung - ohne Genehmigung.
Denn die Wohnung unterliegt der sogenannten Zweckentfremdungssatzung,
mit der die Stadt Vermietungen dieser Art unterbinden will.
Schließlich ist bezahlbarer Wohnraum in München mehr als knapp.

Die Stadt war nach einem anonymen Hinweis auf zahlreiche arabische
Gäste in der Wohnung auf den Fall aufmerksam geworden und hatte die
Nutzung untersagt. Vor Gericht gab der Mann, der eine Zahnarztpraxis
betreibt an, die Wohnung für Gäste und Patienten gemietet zu haben.
Er habe nicht gewusst, dass dazu eine Genehmigung notwendig sei.

Der Mieterverein bezeichnete die Strafe als zu gering. «Mit der
Vermietung von Wohnungen an Touristen kann man in München sehr viel
Geld verdienen, da werden so geringe Geldstrafen einfach mit
einkalkuliert», sagte Geschäftsführer Volker Rastätter. Die Höhe
der
Buße kann laut Zweckentfremdungssatzung bis zu 50 000 Euro betragen.