BGH: Kein Anspruch auf Fahrstuhl zur Eigentumswohnung fürs Alter

Karlsruhe/Cottbus (dpa) - Ein Gehbehinderter kann zwar auf eine Rampe
oder einen Treppenlift zur eigenen Wohnung pochen - der Einbau eines
Fahrstuhls ist aber so gravierend, dass es dafür die Zustimmung aller
anderen Wohnungseigentümer braucht. Das hat der Bundesgerichtshof
(BGH) am Freitag in einem Streit aus Cottbus entschieden. Mit ihrem
Urteil verhindern die Karlsruher Richter, dass ein 80 Jahre alter
Mann gegen den Willen einiger Nachbarn im Treppenhaus eines
Plattenbaus auf eigene Kosten einen Fahrstuhl nachrüsten kann.

«Wir sehen, dass er wahrscheinlich auf absehbare Zeit seine Wohnung
im fünften Stock nicht mehr wird nutzen können», sagte die
Vorsitzende Richterin Christina Stresemann. Der Einbau eines Aufzugs
sei aber mit derart großen Eingriffen verbunden, dass die
Miteigentümer dies nicht hinnehmen müssten. (Az. V ZR 96/16)