BGH klärt Streit um Einbau eines Fahrstuhls fürs Alter

Karlsruhe (dpa) - Fünf Stockwerke Treppensteigen zur eigenen Wohnung
sind im Alter für viele Menschen nicht mehr zu schaffen - am Freitag
(9.30 Uhr) klärt der Bundesgerichtshof (BGH), wann ein Fahrstuhl
eingebaut werden darf. In einem Plattenbau in Cottbus gibt es darüber
Streit zwischen den Wohnungseigentümern. Ein älteres Ehepaar, das in
der fünften Etage wohnt, will im Treppenhaus-Schacht auf eigene
Kosten einen Aufzug nachrüsten. In der Eigentümerversammlung ließen
sich aber nicht genügend Nachbarn überzeugen. Zuletzt hatte das
zuständige Landgericht entschieden, dass die Gegner den Einbau
trotzdem dulden müssen. Das letzte Wort hat jetzt der BGH.

Verbände erhoffen sich von dem Urteil mehr Klarheit. Während es im
Mietrecht einen Paragrafen zur Barrierefreiheit gibt, sind Umbauten
bei Eigentumswohnungen nur allgemein geregelt. (Az. V ZR 96/16)